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Bundesverfassungsgericht: NiRaSchuG gelockert

Juli 30th, 2008 Posted in Allgemein

Soeben wurde es bekannt gegeben: Das NiRaSchuG wurde nun teilweise gekippt. Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss bis zum 31.12.2009 eine neue Regelung gefunden werden. Bis dahin gilt: Sofern eine Kneipe eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmeter hat, keinen abgetrennten Raucherraum einrichten kann, keine Speisen anbietet, nur Gäste über 18 Jahren einlässt und sein Lokal am Eingang als Raucherkneipe kennzeichnet, darf der Wirt die Aschenbecher sofort wieder auf die Tische stellen.

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