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Vom Mieter zu zahlen

Januar 22nd, 2010 Posted in Freizeit

Courtage (ist vom Mieter zu zahlen)
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird eine Courtage in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. (zwei (2) Netto-Monatsmieten zzgl. MwSt.) fällig und ist wie üblich vom Mieter zu zahlen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für die Vollständigkeit & Richtigkeit aller Angaben können wir nicht übernehmen.

Heißt auf deutsch: Der Vermieter gibt uns den Auftrag, der Mieter bezahlt dafür, aber Verantwortung übernehmen wir keine. DAS nenne ich mal ein lukratives Geschäftsmodell… ja ich weiß, das ist seit Jahren allgemein üblich – ich halte das trotzdem für hochgradig bescheuert.

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