Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt
Ich halte ja eigentlich viel von der Gleichberechtigung – aber wenn aus der Gleichberechtigung eine Bevorzugung wird, dann läuft da etwas gewaltig aus dem Ruder. Dank dem Reizzentrum ist mir diese Anzeige untergekommen (Original ist hier):
Steht da doch tatsächlich “Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt”. Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder? Dieses Unternehmen namens “Handelsblatt” verstößt damit unverblümt und öffentlich gegen Artikel 3 des (noch) geltenden Grundgesetzes, das da schreibt “Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” und “Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden.”. Welchen Teil von “niemand” haben die Personalidioten da nicht verstanden? Brauchen wir in Zukunft eine Gleichberechtigungs-Kampagne für Männer?

Mai 30th, 2011 at 09:57
Ich muss dich enttäuschen. Leider (!) ist diese Klausel rechtens und bei Ausschreibungen im öffentlichen Dienst sogar verpflichtend:
z.B.
http://www.stellenblatt.de/detailanzeige.php?Chiffre=111270514232
Juli 12th, 2011 at 10:44
Traurig – aber wahr.
Auch bei den Stellenausschreibungen der Universität Hamburg ist mir dieser Zusatz schon des öfteren unangenehm aufgefallen. Im Rahmen eines obskuren Quotengesetzes soll das unterrepräsentierte Geschlecht solange bevorzugt werden, bis es die Mehrheit stellt. Es müsste nach dem Ausgleich also jeweils abwechselnd eine Frau und ein Mann eingestellt werden.
Den Spruch “bei gleicher Eignung werden bevorzugt Männer eingestellt” habe ich jedoch noch nicht entdecken können. Gut, als Informatiker suche ich auch nicht nach Krankenpflegerangeboten.