Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Heute ist ein großer Tag für die Freiheit und gegen die pauschale Speicherung von Daten auf Vorrat. Nun ist es offiziell:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.
Hier gibt es das vollständige Urteil
Update:
Interessant in diesem Zusammenhang dieses Zitat:
“Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert”, sagt der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg.
Das heißt auf Deutsch übersetzt “Man darf verfassungswidrig handeln, wenn es sich um Polizei handelt.” Oder sehe ich da was falsch?
