März 8th, 2007 | |
Posted in Beruf
Es ist ja schon seit längerem eine gängige Unart, mit Hilfe einer 527 Zeilen langen Signatur den Empfänger auf ziemlich uninteressante rechtliche Aspekte hinzuweisen. Ein Kollege hatte auf einer Mailingliste dazu letztens eine faszinierende Übersetzung geantwortet, die ich hier mal anonymisiert wiedergeben möchte, weil sie einfach nur köstlich ist:
On Thu, Mar 08, 2007 at 02:30:10PM +0100, XXXXXXXXX wrote:
> > Diese E-Mail und ihre eventuell beigefügten Anhänge sind
> > ausschließlich für die als Adressaten genannten Personen bestimmt.
> > Wenn Sie nicht der angeschriebene Empfänger sind, und diese E-Mail
> > durch einen Übertragungsfehler erhalten haben, informieren Sie mich
> > bitte sofort per E-Mail, Telefon oder Fax und löschen Sie danach
> > vorliegende E-Mail. Das unbefugte Kopieren dieser E-Mail, ihrer
> > eventuell beigefügten Anhänge sowie die unbefugte Weitergabe der
> > enthaltenen Informationen an Dritte ist nicht gestattet.
>
> Unnötiger Absatz. Laut diversen “Rechtsverdrehern” sollte man
> mitlerweile aber Sitz und HRB Nummer hinzufuegen.
Wieso unnötig, Du kannst es nur nicht richtig lesen! Ich übersetze das
mal eben für Dich:
“Wir verschicken E-mails und Anhänge mit vertraulichen Informationen
unverschlüsselt über das Internet. Insbesodere prüfen wir beim
Verschicken wichtiger und vertraulicher Daten nicht nocheinmal, ob wir
den korrekten Empfänger angegeben haben. Wir bitten diese
Unzulänglichkeit zu entschuldigen und per E-Mail, Telefon oder Fax den
zuständigen Datenschutzbeauftragten zu informieren, auf welche Art wir
mit den fraglichen Informationen umgehen. Um der Annahme, wir hätten nur
keine Ahnung vom Medium Internet, vorzubeugen weisen wir vorsorglich
darauf hin, daß wir sämtlichen postalischen Geschäftsverkehr aus Gründen
der Vereinfachung bereits vor geraumer Zeit auf Postkarten umgestellt
haben.”
Besonders lustig ist sowas, wenn man den oben genannten Hinweis an der unverschlüsselten Email einer Rechtsanwaltskanzlei findet…
Es ist ja schon seit längerem eine gängige Unart, mit Hilfe einer 527 Zeilen langen Signatur den Empfänger auf ziemlich uninteressante rechtliche Aspekte hinzuweisen. Ein Kollege hatte auf einer Mailingliste dazu letztens eine faszinierende Übersetzung geantwortet, die ich hier mal anonymisiert wiedergeben möchte, weil sie einfach nur köstlich ist:
On Thu, Mar 08, 2007 at ...
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Meinung,
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